Beurlaubungsanträge ab Sommersemester 2024
Für Beurlaubungsanträge ab dem Sommersemester 2024 gelten neue Rahmenbedingungen. Insbesondere: Neue Fristen. Elektronische Antragsabgabe. Erweiterte Beurlaubungsgründe. Frist für die Abgabe eines Beurlaubungsantrages für das Sommersemester 2024: 30. April 2024. Anträge und antragsbegründende Unterlagen können auch per Email an das Studierendeninformationsbüro übersandt werden:
beurlaubung@zv.uni-augsburg.de Anträge und weitere Informationen zur Beurlaubung:
https://www.uni-augsburg.de/de/studium/organisation-beratung/organisation-und-formales/beurlaubung/
Frist für die Nachreichung antragsbegründender Unterlagen zum Beurlaubungsantrag für das Sommersemester 2024: 15. Mai 2024